Social Media und das Recht
Impressumspflicht- Elementar: Impressum, auch auf privaten Seiten, Blogs Facebook-Pages
- Impressum muss seit kurzem von der Datenschutzerklärung getrennt sein
- mit maximal 2 Klicks erreichbar
- Erreichbarkeit muss gewährleistet sein, auch per Mail -> Reaktion innerhalb von 6h!
- auch für öffentliche Slides, Präsentationen etc.
Bildrecht
- Creative Commons (Buch S. 24) Bedingungen:
Namensnennung Namensnennung, Bearbeitung nicht erlaubt Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, Bearbeitung nicht erlaubt Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, Weitergabe bei gleichen Bedingungen Namensnennung, Weitergabe bei gleichen Bedingungen - am Sichersten: eigene Bilder verwenden
- Person des öffentlichen Lebens: eingeschränktes Recht am eigenen Bild
- umstrittene Werbung, z.B. Sixt und Mollath
- oft wird Risiko einer Strafe in Kauf genommen für Werbezwecke
- Grauzone: unerlaubte Werbung mit Promis
- Verbreitung von Tatsachen zu best. Vorgängen erlaubt, Meinung und Behauptungen nicht
- Internet kein rechtsfreier Raum, aber Recht kaum einhaltbar, da Rechteinhaber oft nicht mehr nachvollziehbar
- Meinungsfreiheit
- Pressefreiheit
- Kunstfreiheit
- Markenrecht
- Markenschutz durch Patentanmeldung
- Recherche im Register
- auch Ähnlichkeiten mit bekannten Namen nicht erlaubt, z.B. D-Kom / T-Kom, vor allem wen in gleicher Branche tätig
- keine Werbung mit fremden Marken, auch keine Verunglimpfung (wir sind besser als XX)
- vergleichende Werbung ist unter Einhaltung diverser Vorbehalte erlaubt
- Beispiel für erlaubte und verbotene Werbespots McDonalds und Burger King
Urheberrecht und Nutzungsrecht
- im Ggs. zum Patentrecht nicht übertragbar
- Geschichte des Urheberrechts
- Urheberrecht:
- Urheberpersönlichkeitsrecht §§12 – 14 UrhG
- Verwertungsrecht §§15 – 24 UrhG (einfach, ausschließlich unbeschränkt, beschränkt)
- Verwertungsrecht §§15 – 24 UrhG (Vervielfältigung, Nachfolge, Leihe)
- Bildrechte historischer Kunstwerke
- nur bedingt erlaubt: Ideendiebstahl oder Inspiration?
- geistiges Eigentum
- Vertraulichkeitserklärung in Verträgen etc.
- Telemediengesetz: Reaktionszeit bei Händlern innerhalb von 60 Min.
- Facebook-Pinnwand als Problemfall
- Filmen im öffentlichen Raum
Meinungsfreiheit vs. strafrechtlich relevante Meinungsäußerung (Aufruf zu Flashmob etc. problematisch, Fälle von Massentreffen durch FB-Aufruf)
- Beleidiungen
- Nazi-Propaganda
- Anstiftung / Aufruf zu Straftaten
- Gewaltdarstellung
- Kinderpornographie (Jugendschutz)
- Viren
- Trojaner
- Phishing
- keine strafbare Handlung, aber Urheberrechtsverletzung
- auch schon beim reinen Download von Bildern, Videos etc auf die eigene Festplatte
- sogar der Versuch ist strafbar
- Unternehmensstrategie & Policies
- Schutz der Mitarbeiter
- Rechtsabteilung gefordert
- Kunde muss Bildrechte selbst klären, prüfen und ist allein dafür verantwortlich
auf Plattform kommerzielle Nutzung erlaubt?
Accountname kein Verstoß
Impressum
nur Tatsachenbehauptungen
Videos nur von sicheren Plattformen
Links keine rechtlichen Verstöße
Problem: Framing von Youtube-Videos rechtlich problematisch
theoretisch ok, wenn Einbetten durch Uploader erlaubt
Content-Klau
- tynt baut Code in Text ein, Nachricht sobald per copy & paste weiterverwendet wird
- copyscape checkt kopierte Seiteninhalte
Weitere Infos: http://socialmediablogub.blogspot.com/#ixzz2v0YzYPBY